Der ZDB begrüßt die vorgesehene steuerliche Förderung als geeigneten Anreiz zur Vornahme von dringend notwendigen Investitionen in den Gebäudebestand. Damit wird eine wichtige Forderung des ZDB erfüllt. Nachteilig ist, dass Neubaumaßnahmen und die energetische Sanierung von Betriebsgebäuden nicht begünstigt werden.
Ursprünglich wurde diskutiert, die energetische Sanierung im Wohnungsbestand über eine Wiedereinführung des § 82 a EStDV anzuregen. Damit würden nur Maßnahmen gefördert, die sich insbesondere auf Heizanlagen bzw. Energieanlagen beziehen. Nur diese zu ersetzen, bringt jedoch nur in geringem Maße eine höhere Energieeffizienz. Der ZDB hat sich deshalb sehr dafür eingesetzt, dass eine steuerliche Förderung eine Sanierung umfasst, die sowohl die Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach) wie auch die Heizanlage berücksichtigt. Denn nur so kann die gewünschte Energieeffizienzsteigerung erzielt werden. Dies ist mit den neuen § 7 b und § 10 k EStG gelungen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren.